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   BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90   

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BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90 (https://dejure.org/1991,10791)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1991 - 5 ER 671.90 (https://dejure.org/1991,10791)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 5 ER 671.90 (https://dejure.org/1991,10791)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Der Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - entschieden, daß derartige Fragen in die Entscheidungszuständigkeit der Zivilgerichte fallen (Beschlußabdruck S. 8, 10).

    Es kann deshalb wie im Beschluß BVerwG 5 CB 5.89 (Beschlußabdruck S. 10) offenbleiben, ob Zwischenfeststellungsklagen überhaupt im Verwaltungsprozeß statthaft sind.

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Das gilt auch für die Behauptung des Klägers, das flurbereinigungsgerichtliche Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977 - 1 BvR 734/77 - (BVerfGE 46, 325 ff.) ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Dem Antragsschreiben des Klägers läßt sich keine im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage entnehmen, deren Entscheidung in einem Revisionsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Abweichung eines Oberverwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Rechtssache überhaupt grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - undvom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - <NVwZ 1990, 1163>).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 7 B 223.81
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Abweichung eines Oberverwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Rechtssache überhaupt grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - undvom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - <NVwZ 1990, 1163>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Dem Antragsschreiben des Klägers läßt sich keine im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage entnehmen, deren Entscheidung in einem Revisionsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Worin der Auffassungsunterschied zwischen dem Flurbereinigungsgericht und den Entscheidungen BVerwGE 2, 135 und BVerwGE 2, 189 bestehen soll, ist weder vom Kläger dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 06.07.1955 - V C 181.54

    Zuteilung von Wohnraum - Klage eines Wohnungssuchenden auf Zuteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90
    Worin der Auffassungsunterschied zwischen dem Flurbereinigungsgericht und den Entscheidungen BVerwGE 2, 135 und BVerwGE 2, 189 bestehen soll, ist weder vom Kläger dargetan noch sonst ersichtlich.
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